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Rechnungsprüfung

Abrechnungsfaktoren

Bitte geben Sie an, in welchem besonderen Tarif Sie versichert sind:

Ihre Antwort

Die besonderen Faktoren der PostB gelten nur im ambulanten Bereich. Im stationären Bereich gelten die normalen Faktoren der GOÄ. Bitte reichen Sie daher die Rechnung bei Ihrem Kostenträger ein.

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Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sofern Sie uns mit nachfolgendem Formular Ihr Anliegen übermitteln, werden wir dieses gerne prüfen und Sie entsprechend informieren.

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Die Abrechnung für KVB-Mitglieder der Beitragsklasse IV erfolgt korrekterweise zu normalen privaten Faktoren der Gebührenordnung für Ärzte. Abweichende Vorgaben bestehen nur für Mitglieder der Beitragsgruppen I - III

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Die Abrechnung erfolgte unter Berücksichtigung Ihrer Angaben korrekterweise zu normalen privaten Faktoren der Gebührenordnung für Ärzte. Reduzierte Abrechnungsfaktoren finden nur dann Anwendung, wenn keine Zimmerwahl getroffen wurde.

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Bitte beachten Sie, dass abweichende Faktoren nur für Mitglieder der Beitragsgruppen I - III gelten. Für Mitglieder der Beitragsgruppe IV gelten die normalen privaten Faktoren der Gebührenordnung für Ärzte.

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Der Standardtarif sieht keine Erstattung wahlärztlicher Leistungen vor. Sofern Sie eine Wahlleistungsvereinbarung über die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen unterzeichnet haben, sind Sie zur Zahlung verpflichtet.

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Versicherte des Standardtarifes sind verpflichtet, vor Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung ihren Versicherungstarif offenzulegen. Erfolgt dies nicht, ist der Arzt nicht an die Abrechnung gemäß Standardtarif gebunden. Die Rechnungserstellung nach normalen privaten Faktoren ist in diesem Fall korrekt.

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Der Basistarif sieht keine Erstattung wahlärztlicher Leistungen vor. Sofern Sie eine Wahlleistungsvereinbarung über die Inanspruchnahme wahlärztlicher Leistungen unterzeichnet haben, sind Sie zur Zahlung verpflichtet.

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Versicherte des Basistarifes sind verpflichtet, vor Inanspruchnahme einer ärztlichen Behandlung ihren Versicherungstarif offenzulegen. Erfolgt dies nicht, ist der Arzt nicht an die Abrechnung gemäß Basistarif gebunden. Die Rechnungserstellung nach normalen privaten Faktoren ist in diesem Fall korrekt.
Teilen Sie uns für die weitere Bearbeitung Ihre Rechnungsdetails mit.

Wir müssen darauf hinweisen, dass der Versand von E-Mails in unverschlüsselter Form erfolgt. Technisch betrachtet kann es damit nicht ausgeschlossen werden, dass es unbefugten Dritten gelingt, Kenntnis von per E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten zu erlangen.

Falls Sie sich in den Punkten nicht wiederfinden, so können wir die Rechnung gerne überprüfen.

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