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Rechnungsprüfung

Arbeitsunfall

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Die BG kommt grundsätzlich nicht für wahlärztliche Leistungen auf, sondern übernimmt lediglich die allgemeinen Krankenhausleistungen. Sofern Sie privat für Wahlleistung Chefarzt versichert sind, sollten Sie die Rechnung bei Ihrem/ Ihren zuständigen Kostenträger(n) (private Krankenversicherung sowie ggf. Beihilfestelle) einreichen, um eine Erstattung zu erhalten.

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Vielen Dank für Ihre Mitteilung. Sofern Sie uns mit nachfolgendem Formular Ihr Anliegen übermitteln, werden wir dieses gerne prüfen und Sie entsprechend informieren.

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Wir müssen darauf hinweisen, dass der Versand von E-Mails in unverschlüsselter Form erfolgt. Technisch betrachtet kann es damit nicht ausgeschlossen werden, dass es unbefugten Dritten gelingt, Kenntnis von per E-Mail übermittelten personenbezogenen Daten zu erlangen.

Falls Sie sich in den Punkten nicht wiederfinden, so können wir die Rechnung gerne überprüfen.

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